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Die Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie der Zukunft. Nanomaterialien werden immer häufiger in verbrauchernahen Waren wie Lebensmittel oder Kosmetika eingesetzt oder sollen die Wirksamkeit von Biozid- und Pestizidprodukten oder Düngemitteln optimieren. Bekannt ist z.B. der Einsatz winziger (Nano)Silberpartikel als keimhemmende Ausrüstung von Textilien und Verpackungen. Viele Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren die Intransparenz des Marktes und die begrenzten Kenntnisse zu den möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken dieser ultrakleinen Partikel. Zumindest bei Biozidprodukten und Kosmetika gilt in Europa mittlerweile eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien. Außerdem müssen zukünftig die Risiken im Rahmen der Biozidzulassung gesondert bewertet werden, wenn die Produkte Nanomaterialien enthalten (vgl. Art. 19 (f) der Biozidprodukte Verordnung 528/2012/EU). Bei Pestiziden fehlt bislang ein entsprechender Passus in der EU-Gesetzgebung.
PAN-Tipp: Aufgrund der derzeitigen großen Wissenslücken zu den Risiken ist Vorsicht und Vorsorge geboten. Achten Sie als Konsument auf die Kennzeichnung und vermeiden Sie Produkte mit Nanomaterialien. Fragen Sie stattdessen gezielt nach nanofreien Artikeln und nutzen Sie ihre Verbrauchermacht.
Nützliche Internetportale für Produktrecherchen und Linksammlungen sind u.a.:
- Nanoproduktdatenbank des BUND
- Internetplattform des JRC (Joint Research Centre) der EU Kommission